Allgemeine Geschäftsbedingungen

Inhaltsverzeichnis

  • § 1 Geltungsbereich
  • § 2 Bestellung
  • § 3 Lieferung
  • § 4 Preise, Versandkosten
  • § 5 Eigentumsvorbehalt
  • § 6 Fälligkeit und Zahlungsbedingungen
  • § 7 Forderungen
  • § 8 Rügepflichten und Gewährleistung
  • § 9 Haftung
  • § 10 Marken- und Urheberrecht
  • § 11 Geheimhaltung und Datenschutz
  • § 12 Compliance
  • § 13 Erfüllungsort und Gerichtsstand
  • § 14 Schlussbestimmungen

§ 1 Geltungsbereich

1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden "AGB") gelten ab dem 31. Juli 2021 für alle Verkäufe und/oder alle Lieferungen durch die Itemlab GmbH, Hans-Böckler-Straße 62a, 40764 Langenfeld, HRB 91508, Registergericht Düsseldorf (im Folgenden „ItemLab“) an Unternehmer i.S.d. §§ 14, 310 Abs. 1 BGB und juristischen Personen des öffentlichen Rechts (im Folgenden gemeinsam „Kunden“). Verbraucher sind vom Angebot der ItemLab ausgeschlossen.

1.2 Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen oder Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, es sei denn, eine gesonderte, schriftliche Vereinbarung zwischen ItemLab und dem Kunden bestimmt etwas anderes (Individualvereinbarung). Die verschiedenen ItemLab® Marken stehen im Eigentum der Unternehmen der ItemLab Unternehmensgruppe. Der Verkehr knüpft hohe Erwartungen an diese Marken. Es sollen daher stets nur original verschlossene ItemLab Produktverpackungen an den Endverbraucher verkauft werden.

§ 2 Bestellung

2.1 Mit Erteilung des Auftrags und/oder der Bestellung erklärt sich der Kunde mit den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ItemLab in ihrer jeweils gültigen Fassung vollumfänglich einverstanden.

2.2 Die Präsentation und Bewerbung von Artikeln im Online-Shop der ItemLab stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags dar. Mit dem Absenden einer Bestellung über den Online-Shop durch Anklicken des Buttons „Bestellung abschließen“ gibt der Kunde ein rechtsverbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages ab. Der Kunde ist an die Bestellung für die Dauer von vier (4) Wochen nach ihrer Abgabe gebunden.

2.3 Die ItemLab wird dem Kunden den Zugang der über den Online-Shop abgegebenen Bestellung per E- Mail bestätigen. In einer solchen E-Mail liegt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung. Sämtliche Angebote, unabhängig davon, ob sie telefonisch, per Telefax, Internet, E-Mail oder in sonstiger Weise erteilt werden, sind für die ItemLab erst verbindlich, wenn sie durch eine schriftliche Auftragsbestätigung angenommen wurden, die bestellte Ware zur Auslieferung gebracht und/oder dem Kunden eine Rechnung ausgestellt wurde.

2.4 Der Kunde hat die Möglichkeit, sich im Rahmen eines Kundenqualifizierungsprozesses für ein eigenes Nutzerkonto für den ItemLab B2B Online-Shop zu bewerben und sich nach erfolgter Freigabe des ItemLab Kundenservices als offizieller Kunde im Handelssystem der ItemLab registrieren zu lassen. Für die Registrierung als Kunde sind diverse Informationen und Unterlagen, insbesondere ein gültiger Gewerbeschein/Handelsregisterauszug, erforderlich.

2.5 Der Kunde wird hiermit darauf hingewiesen, dass seine Registrierung nach Abs. 2.4 und/oder die weitere Unterhaltung seines bestehenden Nutzerkontos im Online-Shop der ItemLab davon abhängig ist, dass der Kunde alle Anforderungen des Kundenqualifizierungsprozesses erfüllt, insbesondere die die das Geldwäschegesetz (im Folgenden „GwG“) an ihn und die ItemLab stellt.

2.6 Der Kunde ist zudem verpflichtet auf Anfrage der ItemLab Informationen, die im Wege der GwG- Compliance erforderlich sind, unverzüglich und unentgeltlich bereitzustellen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Kunde eine Registrierung angefragt hat oder der Kunde bereits ein Nutzerkonto unterhält. Soweit der Kunde seiner Verpflichtung aus Abs. 2.6 S. 1 nicht nachkommt oder die Anforderungen des GwG oder generell die Compliance-Vorschriften nach § 12 nicht erfüllt, ist die ItemLab jederzeit berechtigt die Registrierung abzulehnen bzw. ein bestehendes Nutzerkonto unverzüglich zu schließen und/oder bereits getätigte Bestellungen des Kunden nicht mehr anzunehmen oder zu bedienen.

2.7 Die zur Erstellung des Nutzerkontos erforderlichen Daten sind vom Kunden vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Nachträgliche Änderungen der persönlichen Daten und/oder anderweitig relevante Geschäftsdaten sind vom Kunden eigenverantwortlich zu aktualisieren und einzutragen.

2.8 Das vom Kunden gewählte Passwort ist unter allen Umständen geheim zu halten und Dritten keinesfalls mitzuteilen. Die Nichtbeachtung der vorgenannten Verpflichtung berechtigt ItemLab, das bestehende Kundenkonto umgehend zu löschen und noch nicht bearbeitete und/oder abgeschlossene Bestellungen zu stornieren bzw. rückabzuwickeln.

§ 3 Lieferung

3.1 Die Lieferung erfolgt auf Gefahr und Kosten des Kunden. Sobald die Ware von der ItemLab einem Transportunternehmen übergeben worden ist, geht das Risiko, einschließlich der Gefahr der zufälligen Verschlechterung, auf den Kunden über (im Folgenden „Gefahrübergang“). Dies gilt auch bei Teillieferungen. Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Mangels besonderer Vereinbarungen steht der ItemLab die Wahl der Versandart frei.

3.2 Soweit die ItemLab aufgrund gesonderter, schriftlicher Vereinbarungen die Gefahr bis zum Bestimmungsort der Ware trägt, geht spätestens mit Übergabe an der ersten Abladestelle am Bestimmungsort die Gefahr auf den Kunden über.

3.3 Die Lieferung erfolgt unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen und richtigen Selbstbelieferung: Kann die ItemLab die geschuldete Leistung nicht erbringen, obwohl sie mit dem Kunden ein kongruentes Deckungsgeschäft getätigt hat, wird die ItemLab von der Leistung frei, soweit die ItemLab diesen Umstand nicht schuldhaft herbeigeführt hat und kein nur vorübergehendes Leistungshindernis auf Seiten eines Vorlieferanten besteht. In einem solchen Fall erhält der Kunde unverzüglich eine Nachricht. Bereits erbrachte Gegenleistungen des Kunden werden unverzüglich erstattet. Weitere Ansprüche des Kunden gegen die ItemLab sind ausgeschlossen.

3.4 Angaben über Lieferfristen sind unverbindlich.

3.5 Umstände, die von der ItemLab nicht vorhersehbar oder von der ItemLab nicht beherrschbar sind, z.B. Epidemien, Pandemien, Betriebsstörungen, Streiks, Naturkatastrophen, Lieferembargos, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Materialien, verlängern die Lieferfrist soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Leistungsgegenstandes von erheblichem Einfluss und nicht von ItemLab zu vertreten sind. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann nicht von ItemLab zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen.

3.6 § 3.5 gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferanten eintreten.

3.7 Teillieferungen sind innerhalb der angegebenen Lieferfristen zulässig, soweit sich Nachteile für den Gebrauch für den Kunden daraus nicht ergeben.

3.8 Der Kunde ist, sofern er keinen fixen Anliefertag mit ItemLab vereinbart hat, verpflichtet, Lieferungen der ItemLab an jedem Wochentag anzunehmen; bei Teillieferungen kann es zu mehreren Anlieferungen pro Woche kommen.

3.9 Der Eintritt des Lieferverzugs der ItemLab bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine schriftliche Mahnung durch den Kunden erforderlich.

§ 4 Preise, Versandkosten

4.1 Sämtliche Preise sind, wenn nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, Netto-Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer zuzüglich eventuell anfallender Verpackungs- und Versandkosten und Gebühren.

4.2 Ab einem Nettowarenwert i.H.v. EUR 100,00 gelten die aktuellen Verpackungs- und Versandpreise der ItemLab. Für Lieferungen deren Nettowarenwert unter EUR 100,00 liegt, wird eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr pro Lieferung i.H.v. EUR 10,00 zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer erhoben. Lieferungen innerhalb Deutschlands sind ab einem Nettowarenwert von EUR 150,00 versandkostenfrei. Die ItemLab behält sich die Wahl der Versandart – Paketlieferung, Sammelgutlieferung oder Direktlieferung – in Abhängigkeit vom Nettogewicht der Lieferung vor.

4.3 Preisnachlässe bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung mit ItemLab.

4.4 Preisänderungen im Rahmen eines Kaufvertrages sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als 4 Wochen liegen. Erhöhen sich innerhalb dieses Zeitraums die Löhne, die Materialkosten, Wechselkurse oder die marktmäßigen Einstandspreise, so ist ItemLab berechtigt, den Preis angemessen, entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen. Der Kunde ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt.

4.5 Mit Abgabe der Bestellung verpflichtet sich der Kunde zur sofortigen Abnahme der bestellten Ware. Die ItemLab ist berechtigt die bestellte Ware sofort nach Eingang der Bestellung des Kunden zu versenden und in Rechnung zu stellen. Gleiches gilt für Waren, welche zum Zeitpunkt der Bestellung noch nicht lieferbar waren, aber vom Kunden vorbestellt werden können (im Folgenden „Pre-Order“).

4.6 Die ItemLab ist berechtigt vorbestellte Waren unmittelbar nach deren Eintreffen in den Betriebsstätten der ItemLab an den Kunden zu versenden und diese in Rechnung zu stellen. Pre-Order-Ware muss vom Kunden innerhalb von 14 Kalendertagen nach Verfügbarkeit der Ware vollständig abgenommen worden sein, ansonsten behält sich ItemLab das Recht vor, die Bestellung ersatzlos zu stornieren oder Preisänderungen sowie Rabattkürzungen durchzuführen und anfallende Bearbeitungs- und Einlagerungskosten in Rechnung zu stellen. Gleiches gilt auch für Direktlieferungen vom Vorlieferanten der ItemLab an den Kunden.

4.7 Bei als Pre-Order gekennzeichneten Artikeln behält sich der jeweilige Hersteller das Recht vor, den oder die Artikel gar nicht oder unter Abweichung zu den vorher gemachten Angaben (z.B. Maße, Erscheinungsdatum) und in einer Stückzahl, die zu der Zahl der in Aussicht gestellten Pre-Order- Menge abweicht, zu produzieren. Alle von ItemLab gemachten Angaben zu den als Pre-Order gekennzeichneten Artikeln basieren auf Herstellerangaben und genießen daher unverbindlichen Charakter.

4.8 Bei als Pre-Order gekennzeichneten Artikeln gibt der Kunde durch Anklicken des Buttons „Bestellung abschließen“ seine rechtsverbindliche Bestellung konkludent unter der aufschiebenden Bedingung gemäß § 158 Abs. 1 BGB ab, dass der oder die als Pre-Order gekennzeichneten Artikel zu einem unbestimmten in der Zukunft liegenden Zeitpunkt unter bewusster Hinnahme einer etwaigen Abweichung von den im ItemLab Online Shop gemachten Angaben zu Art, Güte, Beschaffenheit und Menge produziert und geliefert werden. Der Kunde nimmt die vorgenannten Umstände billigend in Kauf und verzichtet diesbezüglich auf Mängelgewähransprüche gegen ItemLab.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

5.1 Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie aller gegen den Kunden bestehenden Ansprüche, einschließlich aller Nebenforderungen, verbleibt die Ware im Eigentum der ItemLab.

5.2 Soweit eine ständige Geschäftsverbindung mit dem Kunden besteht, erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auch auf schon bestehende, anderweitige Lieferungen seitens der ItemLab. Gleiches gilt hinsichtlich aller künftigen Lieferungen seitens der ItemLab aus der bestehenden oder durch diesen Vertrag eingeleiteten Geschäftsverbindung.

5.3 Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf eigene Kosten für die ItemLab zu verwahren und pfleglich zu behandeln. Er hat die unter Eigentumsvorbehalt ausgehändigte Ware ausreichend, insbesondere gegen Feuer und Diebstahl, zu versichern.

5.4 Der Kunde tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die unter Eigentumsvorbehalt ausgehändigte Ware betreffen, die ihm im Schadensfall gegen die Versicherungsgesellschaft oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an ItemLab in Höhe seiner Forderung ab. Die ItemLab nimmt diese Abtretung an.

5.5 Der Kunde ist berechtigt, die ihm gelieferten Waren im Rahmen ordnungsgemäßer Geschäftsführung zu veräußern, nicht aber zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Der Kunde tritt die ihm aus dieser Veräußerung entstehenden Forderungen, inklusive Zinsen und Nebenforderungen, gegen seine Abnehmer bereits jetzt an ItemLab ab, diese nimmt diese Abtretung an. Der Kunde ist verpflichtet, ItemLab jederzeit Auskunft über solche Forderungen zu geben sowie die notwendigen Unterlagen, insbesondere Rechnungskopien, zu übergeben, soweit er seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommt, insbesondere wenn sich der Kunde im Verzug mit seinen Zahlungspflichten befindet.

5.6 Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere Zahlungsverzug, ist ItemLab nach erfolglosem Ablauf einer dem Kunden gesetzten angemessenen Frist zur Leistung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware heraus zu verlangen. Die gesetzlichen Bestimmungen über die Entbehrlichkeit einer Fristsetzung bleiben unberührt.

§ 6 Fälligkeit und Zahlungsbedingungen

6.1 Die Rechnungen der ItemLab sind - soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde - unverzüglich und ohne Abzug fällig.

6.2 Kommt der Kunde mit der Bezahlung des Kaufpreises in Verzug, so ist die Summe des Kaufpreises während des Verzuges mit neun Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 i.V.m. § 288 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu verzinsen. Soweit ItemLab ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist ItemLab berechtigt, diesen geltend zu machen.

6.3 Zahlt der Kunde während des Zahlungsverzugs an ItemLab, werden die Beträge zunächst mit den der ItemLab durch den Zahlungsverzug entstanden Kosten (z.B. Mahngebühr, Abmahnkosten, Rechtsanwaltskosten etc.), danach mit Zinsen wegen des Zahlungsverzugs und schließlich mit den ausstehenden Zahlungsforderungen verrechnet. Dabei wird zuerst auf die am längsten fällige Zahlungsforderung gezahlt.

6.4 Die Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der ItemLab anerkannt sind. Gleiches gilt hinsichtlich der Zurückbehaltungsrechte des Kunden.

6.5 Die Abtretung von Ansprüchen, die der ItemLab aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden zustehen, ist gestattet. Die Abtretung von Ansprüchen, die dem Kunden aus der Geschäftsbeziehung mit der ItemLab zustehen, sind ausgeschlossen.

6.6 Ist die ItemLab aus einem gegenseitigen Vertrag zu einer Vorausleistung verpflichtet, kann sie die ihr obliegende Leistung verweigern, wenn nach Abschluss des Vertrags erkennbar wird, dass ihr Anspruch auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird. Bei einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensanlage sowie drohender Zahlungsunfähigkeit des Kunden ist die ItemLab berechtigt, weitere Lieferungen nur gegen Vorkasse auszuführen oder die Stellung einer geeigneten Sicherheit zu verlangen.

§ 7 Forderungen

7.1 Die ItemLab ist berechtigt, die Ansprüche aus ihren Geschäftsverbindungen mit dem Kunden nach Fälligkeit abzutreten.

7.2 Gerät der Kunde mit einer Zahlungsverpflichtung in Verzug, so werden alle bestehenden Restforderungen aus anderen Verträgen sofort zur Zahlung fällig.

§ 8 Rügepflichten und Gewährleistung

8.1 Die gesetzliche Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB gilt auch für selbständig beruflich am Markt auftretende Nichtkaufleute (beispielsweise Kleingewerbetreibende, Freiberufler etc.).

8.2 Wird die Versendung der Ware per Frachtführer, Spedition, Bahn, Schiff oder per Flugzeug durchgeführt, so hat der Kunde beim Empfang den Verlust oder die äußerlich erkennbare Beschädigung des Transportgutes beim Frachtführer, Spediteur bzw. Auslieferer anzuzeigen und sonstige Maßnahmen zu ergreifen, um etwaige Schadensersatzansprüche diesen gegenüber zu sichern. Verpackungsschäden muss sich der Kunde bei Annahmen der Ware von dem Transportunternehmen schriftlich bestätigen lassen.

8.3 Mängel oder Beschädigungen, die auf schuldhafte oder unsachgemäße Behandlung oder unsachgemäßen Einbau sowie Verwendung ungeeigneten Zubehörs oder Änderung der Originalteile durch den Kunden oder einem von der ItemLab GmbH nicht beauftragten Dritten zurückzuführen sind, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

8.4 Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen.

8.5 Die Mängelansprüche des Kunden verjähren in 12 Monaten.

8.6 Die Verjährung beginnt gemäß § 438 Abs. 2 BGB mit der Ablieferung der Sache. Davon unberührt bleiben die gesetzlichen Verjährungsfristen für den Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB.

8.7 Angaben zu Eigenschaften der Sache und/oder Leistungen, technische Daten und Spezifikationen - mit Ausnahme der gesetzlich definierten Angaben - dienen allein der Beschreibung der jeweiligen Sache und/oder Leistung. Sie sind nicht als zugesicherte Eigenschaft im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches anzusehen. Garantien werden von der ItemLab nicht gegeben.

8.8 Es liegt kein Sachmangel vor, wenn dem Kunden eine zu geringe Menge und/oder eine höherwertige Ware geliefert wird. Im Fall einer zu geringen Mengenlieferung besteht lediglich ein Anspruch auf Nachlieferung der fehlenden Menge.

8.9 Die Kosten der Nacherfüllung, die durch die Verbringung der Waren an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstanden sind, trägt der Kunde. Ausgewechselte Teile gehen in das Eigentum der ItemLab GmbH über.

8.10 Die Nacherfüllung wird nur vorgenommen, wenn der Kunde zuvor das vereinbarte Entgelt abzüglich eines Einbehalts für den Mangel gezahlt hat. Der Einbehalt darf nicht mehr als das Dreifache der Mängelbeseitigungskosten betragen.

8.11 Die Nachbesserung gilt nicht nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen.

8.12 Das Recht des Kunden, bei einem Mangel neben der Nacherfüllung, der Minderung oder dem Rücktritt Schadensersatz (statt oder neben der Erfüllung) oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen zu verlangen, bleibt von den obigen Regelungen unberührt.

8.13 Liegt ein von der ItemLab zu vertretender Mangel der Kaufsache vor, ist die ItemLab nach eigener Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt.

8.14 Mängel- oder Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach auf den Wert der gelieferten Ware oder der erbrachten Leistung beschränkt.

§ 9 Haftung

9.1 Die ItemLab haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Diese Einschränkung der Haftung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und auch vertrauen darf).

9.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, haftet die ItemLab der Höhe nach beschränkt auf bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.

9.3 Unberührt bleibt eine Haftung für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.

9.4 Soweit nach Abs. 9.2 eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit in Betracht kommt, gehen die Parteien davon aus, dass der typischerweise vorhersehbare Schaden bei Sachschäden einen Höchstbetrag von 100.000,00€ je Schadensereignis und von 250.000,00€ insgesamt und bei Vermögensschäden einen Höchstbetrag von insgesamt 100.000,00€ nicht überschreitet.

9.5 Soweit die Haftung der ItemLab ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

9.6 Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz können nur innerhalb von einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder im Falle einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

9.7 Eine Umkehr der Beweislast ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

§ 10 Marken- und Urheberrecht

Durch die ItemLab erstellte und/oder eingestellte Inhalte und Dokumente sind gegebenenfalls marken- und urheberrechtlich geschützt, soweit es sich nicht um unternehmensspezifische Daten des Kunden handelt. Diese Werke dürfen auch nicht für den geschäftlichen und/oder privaten Gebrauch verwendet werden. Insbesondere ist eine Zugänglichmachung für oder Weitergabe an unberechtigte Dritte untersagt. Jede gewerbliche Weitergabe ist unzulässig.

§ 11 Geheimhaltung und Datenschutz

11.1 Personenbezogene Kundendaten werden nur zur Auftragsabwicklung verwendet. Dazu kann es erforderlich sein, dass die Daten an verbundene Unternehmen i.S.d §§ 15 ff. AktG der ItemLab oder insb. an Zahlungs-, Factoring-, Inkasso-, Bonitätsprüfungsdienstleister, die die ItemLab bei der Auftragsabwicklung unterstützen, weitergegeben werden.

11.2 Die ItemLab verpflichtet sich während der Vertragslaufzeit, Informationen und Unterlagen, die ihr durch die Geschäftsbeziehung mit dem Kunden bekannt werden und ihrer Natur nach als vertraulich anzusehen sind und/oder als vertraulich gekennzeichnet sind, geheim zu halten und ausschließlich zur Erbringung der vertraglichen Leistung zu verwenden (im Folgenden „vertrauliche Informationen“). Dies gilt nicht für Informationen und Unterlagen, die allgemein bekannt sind oder bereits ohne Geheimhaltungsverpflichtung rechtmäßig in ihrem Besitz waren oder nach Abschluss dieser Vereinbarung ohne Geheimhaltungsverpflichtung rechtmäßig durch Dritte übermittelt werden. Eine Weitergabe vertraulicher Informationen an Dritte erfolgt nur innerhalb der ItemLab-Unternehmensgruppe zum Zwecke der Vertragserfüllung sowie für die Einbindung externer Dienstleister, insb. Zahlungs-, Factoring-, Inkasso- und Bonitätsprüfungsdienstleistern. Das Personal, vorübergehende Vertretungen, Subunternehmer sowie freie Mitarbeiter werden von der ItemLab gemäß den gesetzlichen Bestimmungen auf Vertraulichkeit verpflichtet.

11.3 Die ItemLab ist als Verantwortlicher gemäß Art. 4 Nr. 7 Datenschutz-Grundverordnung (im Folgenden „DSGVO“) berechtigt, alle zur Erfüllung des Vertrages erforderlichen Daten zu verarbeiten. Hierfür kann die ItemLab ein IT-System einsetzen, welches durch ein Berechtigungskonzept und entsprechende technische Zugriffsbeschränkungen den Datenschutz wahrt. Die Verarbeitung der Daten erfolgt in eigener Verantwortung, im eigenen Namen und frei von Weisungen unter Beachtung der aktuellen gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz.

11.4 Der Kunde wird sämtliche Informationen, die er im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit mit der ItemLab erhält, insbesondere ihre Lieferungen und Übermittlung von Werbe- und Marketingmaterialien, vertraulich behandeln und nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der ItemLab einem Dritten gegenüber offenbaren. Dies gilt nicht, wenn die betreffenden Tatsachen öffentlich bekannt sind oder ihre Bekanntmachung gesetzlich vorgeschrieben oder gerichtlich rechtskräftig angeordnet worden ist.

11.5 Pressemitteilungen und andere Veröffentlichungen in Bezug auf die Zusammenarbeit der Parteien bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der ItemLab.

11.6 Die vorstehend genannten Verpflichtungen bestehen auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung fort.

11.7 Die ItemLab verarbeitet personenbezogene Daten ihrer Kunden gemäß ihrer aktuell gültigen Datenschutzerklärung. Für den Fall das der Kunde wiederum mit seinen Kunden (im Folgenden „Endkunden“) Direktlieferungen über die ItemLab als Herstellerin und Großhändlerin vereinbart und die ItemLab in Zuge dessen Endkundenadressen vom Kunden erhält (beauftragte Warenzusendung, Dropshipping, Streckengeschäft; im Folgenden „Dropshipping“), wird der Kunde darauf hingewiesen, dass keine Auftragsverarbeitung im Sinne von Art. 4 Nr. 8 DSGVO vorliegt, sondern im Rahmen dieser Inanspruchnahme fremder (Dropshipping-)Fachleistungen personenbezogene Daten des Endkunden allein unter einer eigenständigen Verantwortlichkeit des Kunden verarbeitet werden. Der Kunde, der insbesondere beim Dropshipping Verantwortlicher gem. Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist, bestätigt der ItemLab hiermit, dass er dokumentierte und rechtmäßige Einwilligungen von seinen Endkunden für die Weitergabe der personenbezogenen Daten an die ItemLab im Vorhinein eingeholt hat. Der Kunde stellt die ItemLab von jeglichen Ansprüchen (Unterlassung, Schadensersatz etc.) oder behördlichen Geldbußen, die auf dahingehenden Versäumnissen des Kunden beruhen, frei.

§ 12 Compliance

12.1 Der Kunde verpflichtet sich, alle notwendigen Schritte einzuleiten, um sicherzustellen, dass er und/oder seine Mitarbeiter im Rahmen ihrer Tätigkeit das jeweils geltende Recht beachten und keine strafbaren Handlungen begehen. Der Kunde bestätigt, dass weder er selbst noch seine Mitarbeiter im Zusammenhang mit dem Abschluss oder der Durchführung dieses Vertrages Bestechungen weder angenommen noch angeboten haben und diese auch in Zukunft weder annehmen noch anbieten. Der Kunde verpflichtet sich, Verhaltensweisen zu unterlassen, die zu einer Strafbarkeit wegen Betrug oder Untreue, Insolvenzstraftaten, Straftaten gegen den Wettbewerb, Vorteilsgewährung oder Bestechlichkeit von bei ihm beschäftigten Personen oder Dritten führen können.

12.2 Ferner verpflichtet sich der Kunde, die Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (im Folgenden „AGG“) einzuhalten. Dazu gehört insbesondere, andere Personen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechtes, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Orientierung oder der sexuellen Identität nicht zu benachteiligen. Der Kunde hat sicherzustellen, dass auch seine Mitarbeiter und die Subunternehmer in gleicher Weise verpflichtet werden.

12.3 Mit Bestätigung dieser AGB werden vom Kunden die ILO-Kernarbeitsnormen („Erklärung über die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit“) anerkannt.

12.4 Der Kunde verpflichtet sich, die aus dem Mindestlohngesetz (im Folgenden „MiLoG“) resultierenden gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. Sollte der Kunde wegen eines Verstoßes gegen diese Regelungen von Dritten in Anspruch genommen werden, stellt der Kunde, sofern der Verstoß auf einer Verletzung seiner Pflichten aus dem MiLoG beruht, die ItemLab auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen frei.

12.5 Dieser Vertrag und alle Einzelaufträge/Bestellungen können von jeder Partei aus wichtigem Grund außerordentlich gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt auch dann vor, wenn sich für die ItemLab der begründete Verdacht ergibt, dass der Kunde oder ein Erfüllungsgehilfe des Kunden oder ein vom Kunde oder dessen Erfüllungsgehilfen betrauter Mitarbeiter mit Vereinigungen, Organisationen oder sonstigen Zusammenschlüssen in Verbindung steht, die Ziele und Mittel verfolgen bzw. einsetzen, die strafbare oder verfassungswidrige Handlungen oder eine Verletzung der Rechte oder Interessen der ItemLab darstellen oder mit hinreichender Wahrscheinlichkeit erwarten lassen, und deshalb der ItemLab ein weiteres Festhalten an dem Vertrag und allen Einzelaufträgen/Bestellungen nicht zugemutet werden kann.

12.6 Der Kunde verpflichtet sich, die Grundsätze und Anforderungen von Schutzgesetzen, insbesondere in Bezug auf Arbeitsschutz, Datenschutz, Umweltschutz, Geheimnisschutz und Geldwäsche, einzuhalten. Der Kunde erklärt hiermit ausdrücklich, dass er die Anforderungen des GwG erfüllt und insbesondere keine Bargeldzahlungen tätigt.

§ 13 Erfüllungsort und Gerichtsstand

13.1 Erfüllungsort für alle Leistungen aus der mit der ItemLab bestehenden Geschäftsbeziehung ist der Geschäftssitz: Hans-Böckler-Straße 62a, 40764 Langenfeld

13.2 Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten Düsseldorf (Deutschland). Dies gilt nicht soweit ein gesetzlich vorgesehener ausschließlicher Gerichtsstand eröffnet ist.

13.3 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Kaufrechts.

§ 14 Schlussbestimmungen

14.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam bzw. undurchführbar sein oder ihre Wirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit dieser AGB im Übrigen nicht berührt. Die ItemLab und der Kunde verpflichten sich in diesem Fall, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame oder durchführbare zu ersetzen, die in ihrem rechtlichen und wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen / nichtigen / undurchführbaren Bestimmung und dem Vertragszweck am nächsten kommt. Das Gleiche gilt, wenn sich nach Abschluss des Vertrages eine ergänzungsbedürftige Lücke ergibt.

14.2 Die Übertragung von Pflichten und Rechten des Kunden auf Dritte aus dem mit der ItemLab geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung durch die Geschäftsführung der ItemLab.

14.3 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Weitere Vereinbarungen außerhalb dieses Vertrages sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis.